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- Die Rentenart: Sie nutzen die Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre Wartezeit benötigt).
- Der Abschlag: Da Sie 4 Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze (67 Jahre) in Rente gehen, beträgt der maximale Abschlag dauerhaft 14,4 % (0,3 % pro vorgezogenem Monat).
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- Abschläge begrenzen: Die lebenslangen 14,4 % Abschlag fallen nur auf den Teil der Rente an, den Sie tatsächlich ab 63 Jahren beziehen. Der aufgesparte Teil (z. B. die anderen 50 %) behält vorerst die Chance, später mit weniger oder gar keinen Abschlägen ausgezahlt zu werden.
- Unbegrenzter Zuverdienst: Sie dürfen in Ihrem Teilzeitjob so viel verdienen, wie Sie möchten. Ihr Gehalt führt zu keinerlei Kürzung der gewählten Teilrente mehr.
- Rentenkonto weiter auffüllen: Da Sie in Teilzeit weiterarbeiten, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Diese neu erarbeiteten Rentenpunkte erhöhen Ihre Rente nochmals, sobald Sie Ihre reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreichen.
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- Sie beantragen ab 63 eine Teilrente von 50 %: Sie erhalten monatlich 750 Euro Rente ausgezahlt.
- Gleichzeitig arbeiten Sie in Teilzeit weiter und verdienen beispielsweise 1.800 Euro brutto.
- Ihr monatliches Gesamteinkommen liegt bei 2.550 Euro brutto.
- Mit 67 Jahren stellen Sie den Antrag auf die Vollrente: Der aufgeschobene Teil (die anderen 50 %) wird nun fällig – und zwar ohne die vollen Abschläge, da Sie für diesen Teil bis 67 gewartet haben. Zudem kommen die neuen Rentenpunkte aus den 4 Jahren Teilzeit oben drauf.
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- Krankengeld: Sollten Sie länger als 6 Wochen krank werden, haben Sie über Ihren Teilzeitjob weiterhin vollen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. (Bei einer Vollrente entfällt das Krankengeld meist).
- Arbeitslosengeld: Verlieren Sie den Teilzeitjob, besteht für eine gewisse Zeit (maximal 3 Monate) Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusätzlich zur Teilrente.
Um Ihnen die Auswirkungen der Aufteilungen 30 % Teilrente / 70 % Aufschub und 50 % Teilrente / 50 % Aufschub zu verdeutlichen, rechnen wir dies anhand eines konkreten Beispiels durch.
Wir nehmen an, Sie hätten mit 63 Jahren eine regulär erarbeitete Brutto-Rente von 1.500 Euro (vor Abzug von Beiträgen und vor Abschlägen). Da Sie als Jahrgang 1966 mit 63 Jahren in Rente gehen, beträgt der dauerhafte Abschlag für vorgezogene Monate exakt 14,4 % für jeden Rentenanteil, den Sie vorzeitig abrufen.
Der direkte Vergleich: 30/70 vs. 50/50
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wie sich die Aufteilung auf Ihre Finanzen auswirkt – sowohl im Alter von 63 bis 67 Jahren als auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze (67 Jahre).
Kriterium
Variante A: 30 % Teilrente / 70 % Aufschub
Variante B: 50 % Teilrente / 50 % Aufschub
Monatliche Auszahlung (63 bis 67)
385,20 € brutto
(30 % von 1.500 € = 450 €, abzüglich 14,4 % Abschlag)
642,00 € brutto
(50 % von 1.500 € = 750 €, abzüglich 14,4 % Abschlag)
Einfluss auf Ihren Teilzeitjob
Sehr flexibel. Da die Rente geringer ist, bleibt Ihre gesamte Steuerlast oft spürbar niedriger.
Höheres monatliches Gesamteinkommen, führt jedoch zu einer höheren Progression bei der Einkommensteuer.
Der aufgesparte Teil (wird mit 67 fällig)
1.050,00 € brutto
(Die restlichen 70 % werden mit 67 Jahren völlig abschlagsfrei ausgezahlt).
750,00 € brutto
(Die restlichen 50 % werden mit 67 Jahren völlig abschlagsfrei ausgezahlt).
Gesamtrente ab 67 Jahren
(ohne neue Teilzeit-Punkte)
1.435,20 € brutto
(385,20 € + 1.050,00 €)
⚠️ Ihr realer Gesamtverlust durch den Abschlag liegt bei nur 4,32 %.
1.392,00 € brutto
(642,00 € + 750,00 €)
⚠️ Ihr realer Gesamtverlust durch den Abschlag liegt bei nur 7,20 %.
Hinweis zur Berechnung: Zu der Gesamtrente ab 67 Jahren kommen in beiden Fällen noch die neuen Rentenpunkte hinzu, die Sie während der 4 Jahre in Ihrem Teilzeitjob ansparen. Da Sie weiterhin Rentenbeiträge einzahlen, fällt Ihre Rente ab 67 in der Realität noch etwas höher aus als in der Tabelle angegeben.
💡 Welche Variante passt zu welchem Ziel?
Wählen Sie 30 % Rente / 70 % Aufschub, wenn…
…Ihr Teilzeitgehalt recht hoch ist und Sie verhindern möchten, dass Sie durch eine zu hohe Rente in eine sehr hohe Steuerklasse rutschen. Gleichzeitig sichern Sie sich hiermit ab 67 Jahren die maximale dauerhafte monatliche Rente, da der Löwenanteil (70 %) ohne jeden Abschlag bleibt.
Wählen Sie 50 % Rente / 50 % Aufschub, wenn…
…Sie ab 63 Jahren sofort spürbar mehr finanziellen Spielraum benötigen (z. B. um Ihre Arbeitszeit im Teilzeitjob drastisch zu reduzieren) und dafür bereit sind, ab 67 Jahren eine geringfügig niedrigere Gesamtrente in Kauf zu nehmen.