- Persönlicher Status: Sie beziehen Bürgergeld oder sind arbeitsuchend.
- Notwendigkeit: Die Maßnahme ist zwingend erforderlich für Ihre berufliche Eingliederung.
- Vorkenntnisse: Sie haben im Idealfall eine Berufsausbildung oder bereits drei Jahre lang gearbeitet.
- Zertifizierung: Der Kurs und der Bildungsträger müssen nach AZAV zugelassen sein.
Ablauf beim Jobcenter
- Beratungstermin: Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung und erfolgt nach einem Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
- Nachweise mitbringen: Bringen Sie Ihren Lebenslauf, Zeugnisse und konkrete Angebote für passende Weiterbildungen zum Termin mit.
- Gültigkeit: Nach der Ausstellung ist der Gutschein zeitlich befristet (meist drei Monate) und an ein bestimmtes Bildungsziel gebunden.
Haben Sie bereits ein konkretes Weiterbildungsziel oder eine bestimmte Schulung im Blick? Wenn Sie mir das verraten, kann ich Ihnen Tipps für das Gespräch im Jobcenter geben.
Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam besprechen.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Dieser ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Wichtig: Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
Mit dem Bildungsgutschein wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Beginnen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine berufliche Weiterbildung wird dieses in der Regel weitergezahlt.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- positiv:damit Ihre Arbeitslosigkeit beendet oder
- positiv:die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Arbeitslose können im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung zur Vermittlung zusätzlicher oder ergänzender Qualifikationen anerkannt wird (Fachbegriff: Erweiterungs- beziehungsweise Anpassungsqualifizierung). Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn der Erwerb der Grundkompetenzen die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung schafft oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.
Umfang der Förderung
Folgende Weiterbildungskosten können wir übernehmen:
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sofern das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist
Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, klären wir im Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen.
Weiterbildungsgeld
Nehmen Sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Fachbegriff: Weiterbildungsgeld). Eine abschlussorientierte Weiterbildung ist zum Beispiel
- eine Umschulung oder
- eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder
- ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung/Schulfremdenprüfung.
Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien für das Weiterbildungsgeld erfüllt, klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch.
Weiterbildungsprämie
Wenn Sie im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine dieser gleichgestellten Prüfung bestehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500 Euro. Ob für Ihre Weiterbildung eine Prämie gezahlt werden kann, klären wir im Beratungsgespräch mit Ihnen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung anfragen
Das ist Ihr Weg zur Förderung – Schritt für Schritt:
Schritt 1 von 4:Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter auf. Sie werden anschließend von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Fragen Sie den Termin online an:
Schritt 2 von 4:Beraten lassen
Sprechen Sie mit uns im Beratungsgespräch über Ihre Weiterbildungspläne. Im Anschluss erfahren Sie, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten.
Schritt 3 von 4:Weiterbildung finden
Finden Sie in der Weiterbildungssuche von „mein NOW“ die Weiterbildung oder Umschulung, die zu Ihren beruflichen Zielen passt:
Schritt 4 von 4:Unterlagen übermitteln
Während Sie an der Weiterbildung teilnehmen, können Sie erforderliche Nachweise online übermitteln:
Juristischer Text:Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist Paragraf 81 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).