Es gibt Ausnahmen auf alle Altverträge
alte Arbeitsverträge (geschlossen vor dem 1. August 2022) müssen nicht automatisch neu geschrieben oder angepasst werden. Es besteht Bestandsschutz für die alten Dokumente.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Regelungen:
Recht auf Nachweis: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022 bestand, haben das Recht, vom Arbeitgeber eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach neuem Recht zu verlangen.
Frist: Kommt ein Arbeitnehmer diesem Verlangen nach, muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachliefern.
Änderungen: Werden Vertragsbedingungen in einem Altvertrag nachträglich geändert, müssen diese Änderungen ab dem 1. August 2022 schriftlich festgehalten werden.
Keine einseitige Änderung: Der Arbeitgeber kann durch das Nachweisgesetz keine schlechteren Konditionen aufzwingen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Solange der Arbeitnehmer nicht nach dem neuen Nachweisgesetz fragt, bleibt der alte Arbeitsvertrag unverändert gültig.