
Welche Beweise muss der Arbeitgeber bringen, wenn er mich aufgrund von Krankheit kündigt?
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Fehlzeiten, die durch deine Krankheit entstehen, die betrieblichen Abläufe erheblich stören und zu finanziellen Belastungen führen.
In kleineren Betrieben kann es beispielsweise dazu kommen, wenn häufige Mitarbeiter*innen-Ausfälle Umsatzeinbußen verursachen, wenn dadurch für andere Beschäftigte oft Mehrbelastungen entstehen oder der Arbeitgeber bei häufigen Kurzerkrankungen immer wieder den Lohn weiter zahlen muss. Dazu verpflichtet ihn die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Will der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen muss er belegen, dass seine Interessen höher zu bewerten sind als dein Interesse als Beschäftigte*r, deinen Arbeitsplatz zu erhalten. Das ist bei einer schwerwiegenden Erkrankung in einem langjährigen, störungsfreien Beschäftigungsverhältnis anders zu bewerten als bei einem kurzen Arbeitsverhältnis, das von häufigen Krankheitszeiten gekennzeichnet war.
Fazit: Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber es gibt Regeln
Kündigungen wegen Krankheit sind möglich, aber an strenge Regeln geknüpft. In der Praxis kommen sie eher selten vor – und wenn, dann sind sie häufig rechtsunwirksam. Du hast also gute Chancen, wenn du dich gegen eine solche Kündigung wehrst – und solltest das auch immer tun. Dabei musst du allerdings schnell sein: Wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhebst, gilt sie von Anfang an als rechtswirksam. Unterstützung beim Kündigungsschutzprozess bietet unter anderem der Rechtschutz an.