Ja, eine Kündigung darf per Einwurfeinschreiben zugestellt werden, aber es ist keine rechtssichere Methode, um den Zugang zu beweisen, da der bloße Einlieferungsbeleg oder Online-Status nicht ausreicht, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Einwurf allein nicht den Anscheinsbeweis für den Zugang begründet, da der Empfänger den Erhalt bestreiten und der Arbeitgeber den Inhalt nicht beweisen kann. Sicherere Methoden sind die persönliche Übergabe mit Zeugen oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Warum das Einwurfeinschreiben unsicher ist:
Fehlender Inhaltsbeweis: Wenn der Empfänger behauptet, er habe einen leeren Umschlag erhalten, haben Sie als Absender keine Handhabe, da der Empfänger den In…
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Einlieferungsbeleg und der Online-Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens allein nicht ausreichen, um den Zugang einer Kündigung per Anscheinsbeweis nachzuweisen (BAG, Urteil v. 30.01.2025 – 2 AZR 68/24).
2-AZR-68-24